... ich habe mich für meine dvds mit diesem thema natürlich beschäftigt, habe dafür sogar einen rechtsbeistand angefragt. dies soll jetzt keine rechtsbelehrung sein, da ich kein jura studiert habe, aber mein wissen ist fundiert
grundsätzlich gibt man auf öffentlichen veranstaltungen das recht am eigenen bild (egal ob bewegt oder stehend) ab - steht meist hinten auf der eintrittskarte, wenn es eine professionelle veranstaltung ist.
auch der sportler selbst unterschreibt dafür (scheint in den uci- und bdr-statuten geregelt zu sein) auf seiner lizenz, dass er auf öffentlichen veranstaltungen das recht am eigenen bild abgibt. und hierzu zählen wohl unsere spieltage. also braucht niemand irgendwelche bedenken haben.